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Bedingungen des Sportprogramms Gymnathlon

Wer das Programm vorbereitet:

Gymnathlon Deutschland GmbH Zeppelinstr. 73 81669 München, (im Folgenden Gymnathlon oder der Verein genannt) ist ein Sportverein (Club), der die Räumlichkeiten, Trainer, die Rekrutierung von Kindern bereitstellt und insgesamt die einzelnen Sporttrainings sowie das gesamte Sportprogramm Gymnathlons organisiert und durchführt.

Für wen ist das Programm bestimmt:

Das Programm ist für Kinder dieser vier Alterskategorien bestimmt: (I) von 2,5 bis 4 Jahren, (II) von 4 bis 6 Jahren, (III) von 6 bis 9 Jahren und (IV) von 8 bis 11 Jahren. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein entsprechender Gesundheitszustand und eine angemessene Reife der Kinder. Eltern (gesetzliche Vertreter) empfehlen wir vor der Anmeldung eine Konsultation mit einem Kinderarzt. Gymnathlon stellt den Eltern die notwendigen Informationen zur Verfügung, um sich ein Bild vom Charakter des Programms, den körperlichen und weiteren Voraussetzungen, die die Teilnahme der Kinder voraussetzt, zu machen. Es sind jedoch die Eltern, die ihr Kind am besten kennen und eine Empfehlung des Kinderarztes einholen können.

Wie man sich anmeldet:

Da es uns darum geht, eine Sportgemeinschaft aufzubauen, die eine gute Umgebung für Sport und die Entwicklung des Kindes schafft, ist die Teilnahme des Kindes am Programm an eine Mitgliedschaft im Verein gebunden, wobei der Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist, dessen Höhe auf dem Anmeldeformular angegeben ist. Ein Elternteil (gesetzlicher Vertreter) kann das Kind auf der Website von Gymnathlon anmelden, indem er einfach das Online-Anmeldeformular ausfüllt. Durch Anklicken bestätigt der Elternteil (gesetzlicher Vertreter) die Verbindlichkeit der Anmeldung und die Zustimmung zu diesen Bedingungen und den Statuten des Vereins. Gymnathlon informiert anschließend die Eltern per E-Mail, ob am gewählten Termin und Ort ein Platz für das Kind frei ist. Mit dieser Bestätigung akzeptiert Gymnathlon die Anmeldung unter der Voraussetzung, dass der Mitgliedsbeitrag rechtzeitig bezahlt wird. Die Anmeldung des Kindes zum Programm ist gleichzeitig eine Anmeldung des Kindes als ordentliches Mitglied des Vereins.

Wie lange:

Das Programm wird durch Jahreskurse und wöchentliche Stadtrands-Camps organisiert. Bei den Jahreskursen findet in der Regel jede Woche ein Training statt (außer an Tagen, die auf Schulferien, Feiertage oder Ruhetage fallen).

Wie viel es kostet:

Die spezifischen Kosten für den Sportkurs = Mitgliedsbeitrag sind im elektronischen Anmeldeformular auf www.gymnathlon.de angegeben und decken die Kosten ab, die dem Gymnathlon am jeweiligen Ort und Termin im Zusammenhang mit der Organisation des Programms entstehen.

Stornierungsbedingungen:

Ein Kind kann jederzeit von einem Elternteil (gesetzlichen Vertreter) abgemeldet werden. Der erstattete Anteil des Mitgliedsbeitrags wird nach folgenden Regeln berechnet: 

  • Stornierung innerhalb von 72 Stunden nach dem 1. Training - 100% der gezahlten Summe zurück 
  • Stornierung innerhalb von 72 Stunden nach dem 2. Training - 85% der gezahlten Summe zurück 
  • Stornierung innerhalb von 72 Stunden nach dem 3. Training - 70% der gezahlten Summe zurück 
  • Stornierung innerhalb von 72 Stunden nach dem 4. Training - 50% der gezahlten Summe zurück 
  • Stornierung nach Ablauf von 72 Stunden nach dem 4. Training - 0% der gezahlten Summe zurück 

Für die Bestimmung des erstatteten Betrags ist die Anzahl der seit der Anmeldung durchgeführten Trainings ausschlaggebend, unabhängig davon, ob das Kind daran teilgenommen hat oder nicht. Wenn sich ein Teilnehmer für einen laufenden Kurs anmeldet, zählt die erste Trainingseinheit, die nach der Registrierung stattfindet, als erste Trainingseinheit.

Wer ist wofür verantwortlich:

Gymnathlon ist verantwortlich für die Organisation des Programms und der einzelnen Kurse, der Trainings und für die fachliche Leitung der Kinder durch die Trainer. Während des Trainings, d.h. von der Übernahme des Kindes bis zur Übergabe an die Eltern, ist Gymnathlon für die Aufsicht des Trainers über das Kind verantwortlich. Die Anwesenheit von Eltern (oder anderen Begleitpersonen) beim Training der Kinder während dieser Zeit wird nicht empfohlen, um die maximale Konzentration der Kinder auf das Training zu gewährleisten, ist jedoch ausnahmsweise immer nach vorheriger Absprache zwischen Trainer und Elternteil möglich.

Der Elternteil (gesetzlicher Vertreter oder eine von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter dazu ermächtigte Person) ist verpflichtet, das Kind unmittelbar vor Beginn des Trainings an den Trainer zu übergeben und unmittelbar nach Ende des Trainings das Kind abzuholen. Der Elternteil (gesetzlicher Vertreter oder eine von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter dazu ermächtigte Person) ist verpflichtet, während des Trainings telefonisch erreichbar zu sein, falls die Situation erfordert, dass das Kind vorzeitig abgeholt werden muss usw. Die Eltern (gesetzlichen Vertreter) übernehmen die Verantwortung und bestätigen mit der Anmeldung, dass das Kind die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm erfüllt. Es ist jedoch die Pflicht der Trainer von Gymnathlon, die Eltern während des Programms zu informieren, falls offensichtlich wird, dass das Kind die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht mehr erfüllt. Eltern (gesetzliche Vertreter) dürfen nicht zulassen, dass ein krankes oder verletztes Kind, ein Kind mit einer Infektionskrankheit oder ein Kind in einem Zustand (z.B. psychisch), in dem es während des Trainings sich selbst oder andere gefährden könnte, am Training teilnimmt; in einem solchen Fall muss der Elternteil (gesetzlicher Vertreter) das Kind entschuldigen. Gymnathlon behält sich das Recht vor, ein Kind, das die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht in das Programm aufzunehmen oder seine Teilnahme an einem bestimmten Trainingstermin abzulehnen, auch während des Trainings. 

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme, die alle am Programm teilnehmenden Kinder schützt.

Welche Daten wir benötigen:

Neben der Handynummer des Elternteils (gesetzlichen Vertreters oder einer von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter dazu ermächtigten Person) benötigen wir nur die Daten, die im Registrierungsformular auf der Webseite www.gymnathlon.de geführt werden. Der Verantwortliche für personenbezogene Daten ist Gymnathlon Deutschland GmbH Zeppelinstr. 73 81669 München, E-Mail: info@gymnathlon.de. Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Führung der Mitgliederliste dieses Vereins und zum Zweck der notwendigen Kommunikation mit den Teilnehmern des Sportprogramms Gymnathlon und deren gesetzlichen Vertretern sowie zur Dokumentation der Vereinstätigkeit einschließlich der Erstellung von Fotos oder Ton- bzw. Bildaufnahmen (Videos) aus dem Sportprogramm verarbeitet, solange die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Programm andauern. Der Betroffene hat jederzeit das Recht, vom Verantwortlichen Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft zu verlangen, sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und weiter das Recht, gegen die Verarbeitung Einspruch zu erheben, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit unter den Bedingungen, die durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften festgelegt sind. Der Betroffene hat das Recht, seine Zustimmung zu widerrufen, wenn die Verarbeitung auf seiner Zustimmung beruht. Der Betroffene hat das Recht, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen. Die Führung der Mitgliederliste des Vereins wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt und entsprechend den Statuten des Vereins.

Fotografieren und Aufzeichnen von Übungen:

Das Fotografieren oder Aufzeichnen von Ton- oder Bildaufnahmen (Videos) während des Trainings ist erlaubt. Wenn die Eltern (gesetzlichen Vertreter) nicht wünschen, dass solche Aufnahmen veröffentlicht werden, informieren sie den Veranstalter Gymnathlon.